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   BGH, 15.03.2023 - IV ZR 322/20   

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https://dejure.org/2023,7025
BGH, 15.03.2023 - IV ZR 322/20 (https://dejure.org/2023,7025)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2023 - IV ZR 322/20 (https://dejure.org/2023,7025)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2023 - IV ZR 322/20 (https://dejure.org/2023,7025)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 12b Abs. 2 Satz 2 VAG, § ... 155 Abs. 3 Satz 2 VAG, § 203 Abs. 2 VVG, § 203 Abs. 5 VVG, § 199 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB, §§ 280, 257 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Erfüllen der Mindestanforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Prämienerhöhungen durch Begründungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 203 Abs. 2 ; VVG § 203 Abs. 5
    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Erfüllen der Mindestanforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Prämienerhöhungen durch Begründungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2023, 712
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - IV ZR 322/20
    Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerfrei entschieden, dass die von der Beklagten mitgeteilten Gründe für die Prämienerhöhungen zum 1. Januar 2011, 1. Januar 2012, 1. April 2014 und 1. April 2016 die Voraussetzungen einer nach § 203 Abs. 5 VVG erforderlichen Mitteilung (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 26) nicht erfüllten.

    Ob die Mitteilung einer Prämienanpassung den gesetzlichen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügt, hat der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 aaO Rn. 38).

    Ebenfalls zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die in der am 24. September 2019 zugestellten Klageerwiderung nachgeholten Angaben zu den Gründen der Prämienanpassungen nur zu einer Heilung ex nunc führen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 41 f.).

    Prozess- und Verzugszinsen sollen den Nachteil ausgleichen, den der Gläubiger dadurch erleidet, dass er infolge nicht rechtzeitiger Zahlung des Schuldners daran gehindert ist, einen ihm zustehenden Geldbetrag zu nutzen (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 58).

    Daher besteht neben dem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen kein Anspruch auf Prozess- oder Verzugszinsen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 aaO).

    Der Versicherer hat die Gestaltung seiner Mitteilungen zu Prämienanpassungen selbst in der Hand und kann auch angesichts der Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift, zu der noch keine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist, im Zweifel eine rechtssichere Formulierung wählen (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 37).

  • BGH, 09.02.2022 - IV ZR 291/20

    Klage gegen eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung: Auslegung

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - IV ZR 322/20
    Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das ihr nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB (Senatsurteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 291/20, VersR 2022, 503 Rn. 26 m.w.N.).

    Wenn ein Partner eines gegenseitigen Vertrags aus diesem Vertrag Ansprüche gegen den anderen Partner ableitet, die ihm nicht zustehen, kommt daher ein Anspruch aus der Verletzung vertraglicher Pflichten aus § 280 Abs. 1 BGB in Betracht (Senatsurteil vom 9. Februar 2022 aaO).

    Soweit sich die Revision darauf beruft, die Beklagte habe ihren Rechtsstandpunkt bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Begründungsanforderungen aus § 203 Abs. 5 VVG für plausibel halten dürfen, beruft sie sich auf einen Rechtsirrtum, der im Allgemeinen nicht entschuldigt (Senatsurteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 291/20, VersR 2022, 503 Rn. 27 m.w.N.).

    Insoweit werden an die Sorgfaltspflicht strenge Anforderungen gestellt; es reicht nicht aus, dass sie sich ihre Meinung nach sorgfältiger Prüfung und sachgemäßer Beratung gebildet hat; entschuldigt wäre sie erst, wenn mit der Möglichkeit des Unterliegens im Rechtsstreit nicht zu rechnen war (Senatsurteil vom 9. Februar 2022 aaO).

  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 253/20

    Zur Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 für die Prämienanpassung in der

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - IV ZR 322/20
    Wie der Senat mit Urteil vom 22. Juni 2022 (IV ZR 253/20, VersR 2022, 1078 Rn. 43) entschieden und im Einzelnen begründet hat, können die Grundsätze der Verjährung bei der Schadenseinheit nicht auf Bereicherungsansprüche übertragen werden.

    b) Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 22. Juni 2022 (IV ZR 253/20, VersR 2022, 1078) entschieden und im Einzelnen begründet hat, stehen die Regelungen in § 8b MB/KK zu den Voraussetzungen einer Prämienanpassung einer Anwendung des niedrigeren Schwellenwertes für eine Prämienanpassung aus den Tarifbedingungen des Versicherers nicht entgegen.

    Zwar ist § 8b Abs. 2 MB/KK unwirksam (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 aaO Rn. 31 f.), aber entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts lässt dies die Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK und einer Regelung wie § 8b Abs. 1 der Tarifbedingungen der Beklagten unberührt (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 aaO Rn. 33 ff.).

  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - IV ZR 322/20
    Die Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Beitragserhöhungen entstehen vielmehr jeweils mit der Zahlung der Erhöhungsbeträge (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 41).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 409/06

    Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Darlehensnehmers bei vorzeitiger

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - IV ZR 322/20
    Bei rechtsgrundlos erbrachten Leistungen, die periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, entsteht mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2008 - XI ZR 409/06, WM 2008, 1258 Rn. 12).
  • BGH, 29.06.2017 - III ZR 540/16

    Erteilungsbegehren von Regulierungsbriefen aus einem geschlossenen

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - IV ZR 322/20
    Es kann damit vorliegend offenbleiben, ob die für den Erledigungsausspruch erforderliche Feststellung, dass der mit der Klage geltend gemachte Anspruch bis zu dem erledigenden Ereignis zulässig und begründet war, überhaupt an der materiellen Rechtskraft des Erledigungsurteils teilnimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - III ZR 540/16, juris Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 07.02.2024 - 5 U 9/23
    Da es sich um eine negative Feststellungsklage handelt war ein prozentualer Feststellungsabzug nicht vorzunehmen (BGH, Urteil vom 15. März 2023 - IV ZR 322/20, VersR 2023, 712).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23
    Ungeachtet der Tatsache, dass - hier: möglicherweise - unzulässige Beitragserhöhungen eine nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzbewehrte Pflichtverletzung der Beklagten darstellen können (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 291/20, VersR 2022, 503; Urteil vom 15. März 2023 - IV ZR 322/20, VersR 2023, 712), hat der Kläger nicht nachvollziehbar vorgetragen, dass ihm dadurch ein konkreter Schaden, hier: in Gestalt einer Belastung mit einer vorgerichtlichen Gebührenforderung seiner Prozessbevollmächtigten entstanden ist, von der ihn die Beklagte im Wege des Schadensersatzes freistellen müsste.
  • OLG Saarbrücken, 07.02.2024 - 5 U 28/23
    Ob die Mitteilung einer Prämienanpassung den gesetzlichen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügt, hat der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020, a.a.O.; Urteil vom 15. März 2023 - IV ZR 322/20, VersR 2023, 712; Senat, Urteil vom 15. November 2023 - 5 U 19/23 u. öfter).

    Ungeachtet der Tatsache, dass unzulässige Beitragserhöhungen eine nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzbewehrte Pflichtverletzung des Beklagten darstellen können (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 291/20, VersR 2022, 503; Urteil vom 15. März 2023 - IV ZR 322/20, VersR 2023, 712), hat die Klägerin - auch im zweiten Rechtszug - nicht nachvollziehbar vorgetragen, dass ihr dadurch ein konkreter Schaden, hier: in Gestalt einer Belastung mit einer vorgerichtlichen Gebührenforderung ihrer Prozessbevollmächtigten, entstanden ist, von der sie der Beklagte im Wege des Schadensersatzes freistellen müsste.

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 6/23

    Private Krankenversicherung: Zulässigkeit einer Stufenklage; Anspruch eines

    Ungeachtet der Tatsache, dass - hier: möglicherweise - unzulässige Beitragserhöhungen eine nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzbewehrte Pflichtverletzung der Beklagten darstellen können (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 291/20, VersR 2022, 503; Urteil vom 15. März 2023 - IV ZR 322/20, VersR 2023, 712), hat der Kläger nicht nachvollziehbar vorgetragen, dass ihm dadurch ein konkreter Schaden, hier: in Gestalt einer Belastung mit einer vorgerichtlichen Gebührenforderung seiner Prozessbevollmächtigten entstanden ist, von der ihn die Beklagte im Wege des Schadensersatzes freistellen müsste.
  • OLG Brandenburg, 05.07.2023 - 11 U 88/19

    Zulässigkeit der Erhöhung von Beiträgen in der privaten Krankenversicherung;

    Eine Bewertung der von der Beklagten verwendeten Beitragsanpassungsschreiben identischen bzw. im Wesentlichen gleichen Inhalts - soweit für die Berufungen noch von Relevanz - ist durch den Bundesgerichtshof für die Erhöhung zum 01.04.2014 (BGH, Urt. v. 15.03.2023 - IV ZR 322/20, Rn. 6, 16 f. juris) sowie für die Erhöhungen zum 01.04.2016 (BGH, Urt. v. 15.03.2023 - IV ZR 322/20, Rn. 7, 16 f., juris) und zum 01.04.2017 (BGH, Urt. v. 15.03.2023 - IV ZR 318/21, Rn. 6, 15 f., juris) erfolgt.

    Es fehlt indes jeweils eine Bezugnahme auf die vorgenommenen konkreten Tariferhöhungen in dem Sinne, dass sich hieraus nicht die Überschreitung einer bestimmten Rechnungsgrundlage im festgelegten Umfang als Voraussetzung der Prämienanpassung ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2023 - IV ZR 322/20, Rn. 17 f. juris; Urt. v. 15.03.2023 - IV ZR 318/21, Rn. 16 ff., juris).

    Diese Angaben waren ausreichend und führten zu einer Heilung des ursprünglichen Formmangels ex nunc (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2023 - IV ZR 322/20, Rn. 20, juris) mit Wirkung ab 01.04.2019 (vgl. § 203 Abs. 5 VVG).

  • BayObLG, 11.01.2024 - 101 AR 222/23

    Verweisungsbeschluß, Streitwerterhöhung, Streitwertfestsetzung,

    Ein Feststellungsabschlag ist bei einer negativen Feststellungsklage nicht vorzunehmen (BGH, Urt. v. 15. März 2023, IV ZR 322/20, juris Rn. 36; OLG Dresden, Urt. v. 26. Oktober 2023, 4 U 1070/23, juris Rn. 28).
  • OLG Köln, 28.04.2023 - 20 U 261/22

    Geltendmachung von Erstattungsansprüchen aufgrund unwirksamer Prämienanpassungen

    Bei rechtsgrundlos erbrachten Leistungen, die periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, entsteht mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2023 - IV ZR 322/20 Rn. 23).
  • BayObLG, 11.01.2024 - 102 AR 221/23

    Verweisungsbeschluß, Streitwerterhöhung, Streitwertfestsetzung,

    Ein Feststellungsabschlag ist bei einer negativen Feststellungsklage nicht vorzunehmen (BGH, Urt. v. 15. März 2023, IV ZR 322/20, juris Rn. 36; OLG Dresden, Urt. v. 26. Oktober 2023, 4 U 1070/23, juris Rn. 28).
  • OLG Dresden, 26.10.2023 - 4 U 1070/23

    Anforderungen an die Mitteilung einer Beitragsanpassung in der privaten

    Ein Feststellungsabschlag ist bei einer negativen Feststellungsklage nicht vorzunehmen (BGH, Urteil vom 15.03.2023 - IV ZR 322/20 - juris).
  • KG, 19.09.2023 - 6 U 11/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei unwirksamen

    In seiner Entscheidung vom 9. Februar 2022, IV ZR 259/20, Rn.19 f. und ebenso in seinem Urteil vom 15. März 2023, IV ZR 322/20, Rn. 34, hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf eine mangelhafte Begründung offengelassen, ob eine solche bereits für sich betrachtet geeignet ist, schadensersatzrechtliche Ansprüche auszulösen.
  • OLG Dresden, 30.06.2023 - 3 U 428/23

    Anforderungen an die Benennung der Rechnungsgrundlagen für eine Prämienanpassung

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